Nutzerordnung des MPZ

Nutzerordnung des Medienpädagogischen Zentrums


§ 1 Grundlage
Auf der Grundlage der folgenden gesetzlichen Bestimmungen regelt diese Ordnung die Nutzung des Medienpädagogischen Zentrums der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH
- Schulgesetz für den Freistaat Sachsen in der Bekanntmachung der Neufassung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 03. Juni 2021,
- Urheberrechtsgesetz in der Fassung vom 01.12.2021,
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Tätigkeit der pädagogischen Leiter von Medienstellen der Kreise und kreisfreien Städte vom 31.08.1994,
- Gemeinsame Empfehlung der Sächsischen Staatsministerien für Kultus und des Innern an die Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen zur weiteren Arbeit der kommunalen Medienstellen vom 04.01.1994,
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus – Medienbildung und Digitalisierung in der Schule, Oktober 2017.

§ 2 Stellung und Aufgaben
1. Das Medienpädagogische Zentrum Löbau ist eine öffentliche Einrichtung im Bestand der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH.
2. Das Medienpädagogische Zentrum hat die vorrangige Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit an Schulen medienpädagogisch und medientechnisch zu unterstützen. Als schulortnahes Kompetenzzentrum dient es sowohl als Informations- und Beratungsstelle zur pädagogischen Nutzung medialer Mittel, als auch zur Vermittlung von Medienkompetenz.
Konkrete Aufgabenfelder des Medienpädagogischen Zentrums Löbau sind:
a. Medienpädagogische Fortbildung von Lehrern des Kreises
b. Unterstützung der Schulen bei der medienpädagogischen Arbeit
c. Bereitstellung von Technik für die medienpädagogische Arbeit
d. Pädagogische und technische Begleitung von Projekten, sowie Unterstützung bei der Umsetzung von Förderprogrammen
e. Beratung von Schulleitern für die Organisation schulischer Fortbildungen
f. Gestaltung von Schülerwettbewerben, vor allem im medienpädagogischen Bereich
3. Sie stellt den Schulen eine Vielfalt von Bildungsmedien in einem rechtssicheren Umfeld zur Verfügung und trägt damit zur Kostenentlastung der Schulträger bei.

§ 3 Nutzungsberechtigte
1. Nutzungsberechtigt sind alle öffentlichen Einrichtungen, Vereine, juristische und private Personen, die im Landkreis Görlitz ansässig sind. Nutzungsberechtigt sind auch die kommunalen Medienstellen in Sachsen. Der Kreis der Nutzungsberechtigten kann durch kommunale Zweckvereinbarungen erweitert werden.
2. Die Nutzung der Ressourcen des Medienpädagogischen Zentrums ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Mit der Anmeldung erkennen die Benutzer bzw. deren gesetzliche Vertreter die Satzung an.
3. Für Minderjährige unter 18 Jahren ist die Unterschrift einer/s Sorgeberechtigten erforderlich. Diese/r verpflichtet sich zur Haftung im Schadensfall, sowie zur rechtzeitigen Rückgabe überlassener Gegenstände.

§ 4 Kosten
Kostenfrei gestellt sind:
* Alle Bildungseinrichtungen in der Trägerschaft der Kommunen, des Landkreises, des Freistaates und der Kirchen.
* Staatlich genehmigte Ersatzschulen
* Organe des Landkreises und der Kommunen. Im Zweifelsfall entscheidet der Leiter der Einrichtung.
Privatpersonen, Unternehmen und andere Einrichtungen zahlen Entgelte entsprechend der Entgeltordnung des Medienpädagogischen Zentrums.

§ 4 Überlassung
1. Die Überlassung von Medien oder Medientechnik erfolgt in der Regel nur während der festgelegten Öffnungszeiten.
2. Die Überlassung von Medientechnik kann von einer Einweisung durch die Kreismedienstelle abhängig gemacht werden. Von einer Einweisung wird abgesehen, wenn der Nutzer hinreichende Kenntnisse in der Bedienung des jeweiligen Geräts glaubhaft machen kann.
3. Der Nutzer bzw. dessen Beauftragter ist verpflichtet, bei Übernahme eine Sichtprüfung vorzunehmen und auf Schäden oder Mängel an den überlassenen Gegenständen hinzuweisen.
4. Es besteht Abholpflicht. Die Übersendung oder Anlieferung ist ausschließlich für Medien möglich. Anfallende Kosten und Transportrisiken trägt der Nutzer.
5. Die Ausgabe von Medien oder Medientechnik an vom Nutzer Beauftragte erfolgt nur nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.
6. Die Überlassungsdauer beträgt für Medien in der Regel zwei Wochen (Regelausleihzeit), für Medientechnik werden individuelle Festlegungen getroffen. Die Entscheidung liegt beim Leiter des MPZ.
7. Eine Verlängerung ist möglich und muss spätestens am vorgesehenen Rückgabetag beantragt werden. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
8. Unbeglichene Schadensersatzansprüche oder die fehlende Rückgabe nach Ablauf der Überlassungsdauer schließen regelmäßig weitere Überlassungen aus.

§ 5 Umgang mit überlassenen Gegenständen
1. Medien und Medientechnik sind pfleglich zu behandeln und vor Verlust zu sichern.
2. Überlassenen Medien dürfen nur zu nichtgewerblichen Zwecken im Unterricht, zur Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung eingesetzt werden. Sie dürfen weder kopiert noch anderweitig vervielfältigt werden.
3. Aufgetretene Mängel und Defekte, die einen weiteren Einsatz ausschließen, sind unverzüglich dem Medienpädagogischen Zentrum Löbau mitzuteilen. Diese stellt nach Verfügbarkeit Ersatz zur Abholung in den Geschäftsräumen bereit. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der defekten Gegenstände. Defekte Geräte dürfen nicht geöffnet oder eigenmächtig repariert werden.
4. Die Weitergabe überlassener Gegenstände an Dritte ist nicht gestattet.

§ 6 Rückgabe und Haftung
1. Die überlassenen Gegenstände sind innerhalb der festgelegten Frist im Rahmen der Öffnungszeiten zurückzugeben. Es besteht Bringpflicht.
2. Bei Überschreitung der vereinbarten Überlassungsdauer für Medien werden Versäumnisentgelte entsprechend der Entgeltsatzung fällig.
3. Eine Information über die Fälligkeit der Gebühren erfolgt unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Überlassungsdauer durch das MPZ Löbau. Diese Information ist nicht an die Schriftform gebunden.
4. Der Benutzer bzw. dessen Beauftragter ist verpflichtet, bei Rückgabe auf Schäden und Mängel der überlassenen Gegenstände hinzuweisen.
5. Eine Haftung des Medienpädagogischen Zentrums für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit der Nutzung von Medien und Medientechnik wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
6. Der Benutzer haftet für die, von ihm verursachten Schäden einschließlich der Folgeschäden.

§ 7 Sonstige Pflichten des Nutzers, Ausschluss von der Nutzung
1. Der Nutzer hat beim Gebrauch der überlassenen Gegenstände die Urheberrechte zu wahren und eventuell anfallende Gebühren selbst zu tragen (u. a. Postgebühren, GEMA-Gebühren).  Er stellt insofern das Medienpädagogische Zentrum Löbau von Ansprüchen Dritter frei.
2. Nutzer, die nachhaltig gegen diese Satzung verstoßen, können vom Medienpädagogischen Zentrum generell von all seinen Leistungen ausgeschlossen werden.

§ 8 Speicherung personenbezogener Daten
1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen des „Gesetzes zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen“ (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) vom 25. MAi 2018.
2. Mit dem Antragsformular werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Dazu werden folgende Daten erfasst:
a. Name, Vorname, Kundennummer, Dienststellung, E-Mail-Adresse,
b. Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und Erreichbarkeit der Dienststelle/ Einrichtung,
c. Verleihzeitraum, Verlängerung, Vorbestellung, Mahnung, Sperrvermerk.
3. Die Daten werden mit Abmeldung, spätestens zwei Jahre nach der letzten Ausleihe gelöscht, sofern alle evtl. noch ausstehenden Verpflichtungen erfüllt wurden.
4. Die Erfassung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke des Verleihs. Diese Daten werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben.
5. Betroffenen ist auf Anfrage/Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen.

Die Nutzerordnung tritt am 1.1. 2009 in Kraft. Überarbeitet: 20.04.2023